Gesetzlicher Hintergrund

Im April 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, insbesondere mit dem Ziel, den Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Biomasse ist einer der geförderten Energieträger. Im Juni 2001 unterzeichneten die Bundesregierung und die Energiewirtschaft eine Vereinbarung zur Minderung der CO2 -Emissionen und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Selbstverpflichtung erklärt sich die Energiebranche bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der angestrebten klimapolitischen Ziele zu leisten.

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